Wir behalten für Sie den Überblick.

Das deutsche Steuerrecht ist ohne Frage kompliziert, unterliegt einem ständigen Wandel und fortwährenden Veränderungen. Weiterhin sind auch Finanzverwaltung und Finanzgerichte nicht untätig und erlassen täglich neue Anweisungen und Urteile. Der sog. „Steuerpflichtige“, d. h. Sie als Privatperson oder Unternehmer, kommt hier schnell an seine Grenzen.

Wir behalten für Sie den Überblick, analysieren und berücksichtigen Ihre individuellen Verhältnisse und erstellen dann kompetent und zuverlässig Ihre Steuererklärung oder Ihren Jahresabschluss und beraten Sie zu steuerlichen Sonderfragen und möglichen Gestaltungen.

Bei geplanten oder anstehenden strukturellen Veränderungen können Sie auf unser Wissen und unsere Erfahrung vertrauen. Sei es, ob Sie Ihr Unternehmen an veränderte Verhältnisse anpassen müssen oder sollten oder Sie eine optimale Nachfolgelösung bei einem Generationswechsel anstreben.

Unsere Leistungen

Selbst bei scheinbar einfachen und überschaubaren Besteuerungstatbeständen ist bei der Erstellung einer Steuererklärung doch immer ein komplexes Zusammenspiel unterschiedlicher Normen zu berücksichtigen. Hier kennen wir uns aus.

Die

  • Erstellung betrieblicher Steuererklärungen für Unternehmen, Unternehmer und Freiberufler oder die
  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen für Privatpersonen

sind bei uns in guten Händen.

Wenn Sie uns zudem eine entsprechende Empfangsvollmacht erteilen, schickt die Finanzbehörde den nach der Einreichung der Erklärung ergehenden Steuerbescheid direkt an uns. Ihr Vorteil: wir prüfen den Bescheid innerhalb der Rechtsbehelfsfrist, so dass Sie ohne weiteres Zutun die Sicherheit erhalten, dass der Bescheid korrekt ist.

Und im Fall eines fehlerhaften Bescheides – auch das kommt häufiger vor als Sie vielleicht denken – legen wir für Sie den entsprechenden Rechtsbehelf ein. So kommen Sie auf jeden Fall zu Ihrem „Steuer-Recht“.

Wir erstellen für Sie oder Ihr Unternehmen den Jahresabschluss, bei Bedarf auch die Steuerbilanz. Mit der Jahresabschlusserstelllung (§ 242 HGB) sind Ihre Verpflichtungen als Unternehmer aber noch nicht beendet.

Der Gesetzgeber verlangt auch noch die Einreichung der sog. „E-Bilanz“ oder bei Kapitalgesellschaften oder haftungsbeschränkten Personengeschaften die Offenlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger. Auch bei der Erfüllung dieser Aufgaben können Sie auf uns zählen.

Und auch in der Konzernrechnungslegung kennen wir uns aus und erstellen für Ihre Unternehmensgruppe den Konzernabschluss oder gewährleisten durch Formulierung einer Konzern-Bilanzierungsrichtlinie die einheitliche Bilanzierung und Bewertung in allen Verbundunternehmen.

Für Ihre speziellen oder individuellen Fragestellungen zu steuerlichen oder handelsrechtlichen Fragestellungen stehen Ihnen Ihre HTR-Ansprechpartner immer zur Verfügung. Sofern wir gesetzliche Entwicklungen, Urteile etc. beobachten, die für Sie von Interesse sein könnten oder die Sie oder Ihr Unternehmen betreffen, wenden wir uns direkt an Sie. Ansonsten informieren wir Sie monatlich und besonders umfangreich zum Jahresende durch unsere Mandanten-Rundbriefe zu aktuellen Neuerungen im Steuerrecht.

Die Umsatzsteuer hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der kompliziertesten und beratungsintensivsten Gebiete des Steuerrechts entwickelt. Vor allem, wenn Sie grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen ausführen, sind u. a. durch das europäische Recht für eine korrekte umsatzsteuerlichen Beurteilung und Rechnungstellung eine Vielzahl von umsatzsteuerlichen Vorschriften zu beachten.

Versehentlich nicht erhobene oder abgeführte Umsatzsteuerbeträge können schnell zu beträchtlichen Nachzahlungsverpflichtungen führen. Um derartige Fälle zu verhindern, analysiert unser Umsatzsteuer-Team für Sie Ihre umsatzsteuerlichen Sachverhalte und gibt Ihnen in verständlicher Form konkrete Handlungsvorgaben. Wir stellen für Sie und Ihre Mitarbeiter z. B. Fallsammlungen mit in Ihrem Unternehmen häufig vorkommenden umsatzlichen Sachverhalten zusammen oder führen in Ihrem Unternehmen entsprechende Mitarbeiter-Schulungen durch.

Hier bieten wir Ihnen u. a. folgende Leistungen an, die wir in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit den Rechts- und Fachanwälten unserer Schwestergesellschaft HTR Hansa Treuhand Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Sie entwickeln:

  • Entwicklung der optimalen Zielstruktur
  • Erstellung eines Ablaufplans
  • Erstellung und Formulierung der erforderlichen Verträge und Beschlüsse

Die Übertragung von Unternehmen, Unternehmensanteilen oder Vermögen auf die nächste Generation ist natürlich nicht nur durch rein steuerliche Aspekte geprägt. Da uns unsere Mandanten und ihre persönlichen Verhältnisse zum Teil seit langen Jahren vertraut sind, können wir auch gut die menschlichen Faktoren und die übrigen Umstände einschätzen, die mit einer Nachfolgeplanung verbunden sind. Am Anfang stehen daher zunächst immer sehr persönliche Gespräche, die dann am Ende in einem individuellen Umsetzungskonzept münden.

Dabei

  • entwickeln wir nach der Bestandsaufnahme eine konkrete Nachfolgestrategie,
  • entwerfen oder prüfen in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten der HTR Hansa Treuhand Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die zugrundeliegenden Verträge,
  • beraten sie intensiv hinsichtlich der erbschafts- und schenkungsteuerlichen Auswirkungen und
  • erstellen dann für Sie die entsprechenden Erklärungen.

In einem Konzernverbund mit Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen in- und ausländischen Verbundunternehmen steht die Angemessenheit der dafür berechneten Preise dauerhaft im Fokus der Finanzverwaltung. In diesem Bereich unterstützen und beraten wir Sie bei der Ermittlung und Dokumentation von Verrechnungspreisen.

Da wir auch einen Fachberater für Internationales Steuerrecht in unseren Reihen haben und zudem Mitglied im WIRAS Verbund – einem in 35 Ländern vertretenen Zusammenschluss deutschsprachiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte – sind, können wir Ihnen auch Antwort auf viele weitere Fragestellungen mit Auslandsbezug geben.

Steuerliche Außenprüfungen sind für Unternehmen nicht immer nur eine zeitliche Belastung. Aber in diesem Fall stehen Ihnen Ihre HTR-Ansprechpartner zur Seite. Wir stellen die angeforderten Unterlagen zusammen, halten Kontakt zu den Prüfern und diskutieren mit diesen sachgerecht die aufkommenden Fragestellungen. Bis zur Schlussbesprechung begleiten wir die Prüfung und kontrollieren später, ob der Betriebsprüfungsbericht die Ergebnisse korrekt zusammenfasst und ob die Umsetzung in den geänderten Steuerbescheiden ordnungsgemäß erfolgt ist.

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