Wir könnten zusammenpassen?

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Kanzlei

Wir machen uns stark. Für Sie.
Unsere Gesellschaft, die HTR Hansa Treuhand …

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Leistungen

Wir behalten für Sie den Überblick.
Das deutsche Steuerrecht ist ohne Frage kompliziert, …

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Ihre Karriere

Qualifizierte Beratung erfordert qualifizierte Mitarbeiter
Die HTR wird von ihren …

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Leistungen

Steuerberatung

Zeitnah, kompetent und zuverlässig erstellen wir Ihre Steuererklärung, Ihre Buchhaltung oder Ihren Jahresabschluss einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Auswertung.

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Wirtschaftsprüfung

Prüfungen bringen Sicherheit. Sie entlasten Vorstände und Geschäftsführer und bilden die Grundlage für kurz- und mittelfristige Planungen.

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Rechtsberatung

Als Kooperationspartner der Geschäftsbereiche steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung und Wirtschaftsprüfung bieten wir Ihnen eine integrierte Rechtsberatung.

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Betriebswirtschaftliche Beratung

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der betriebswirtschaftlichen Beratung liegt in der Unternehmensbewertung. Als verlässlicher und vor allem erfahrener Berater ermitteln wir für unsere Mandanten den Unterneh­menswert.

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Betriebsverlagerungsgutachten

Innerhalb der betriebswirtschaftlichen Beratung verfügen wir über detailliertes Fachwissen und langjährige Erfahrung im Bereich der Ermitt­lung von Betriebsverlagerungskosten und Unternehmensbewertungen.

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Finanzbuchaltung

Die Pflicht zur Buchführung ist für viele Unternehmer vielleicht nur ein notwendiges Muss. Wir liefern Ihnen mit aktuellen und übersichtlichen Auswertungen die Daten und Ergebnisse – Sie konzentrieren sich ganz auf Ihr Unternehmen.

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Lohnbuchhaltung

Immer wieder ändern sich lohnsteuerliche, arbeitsrechtliche oder sozialversicherungs­rechtliche Vorschriften. Wir führen für Sie und Ihr Unternehmen alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der laufenden Lohnbuchhaltung aus.

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Notarielle Tätigkeiten

Ob notarielle Beratung, juristische Gutachten, notarielle Beurkundungen oder Prüfung von Vertragsentwürfen – Beratung und Gestaltung mit rechtlicher Kompetenz und unternehmerischem Blick.

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Karriere

Die HTR wird von ihren Mitarbeitern getragen -
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Aktuelles

  • Grund- und Kinderfreibeträge 2024

    Gesetzgebung Die Bundesregierung plant nach dem Entwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“, den steuerfreien Grundfreibetrag (Existenzminimum, § 32a Abs. 1 Einkommensteuergesetz/EStG) von € 11,604,00 auf € 11.784,00 rückwirkend zum 1.1.2024 zu erhöhen. Grund für die rückwirkende Änderung ist der jüngste Existenzminimumbericht, den die Bundesregierung alle zwei Jahre vorlegt. Sozialrechtliche Regelbedarfe Gemäß diesem

    25. September 2024
  • Grund- und Kinderfreibeträge 2024

    Gesetzgebung Die Bundesregierung plant nach dem Entwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“, den steuerfreien Grundfreibetrag (Existenzminimum, § 32a Abs. 1 Einkommensteuergesetz/EStG) von € 11,604,00 auf € 11.784,00 rückwirkend zum 1.1.2024 zu erhöhen. Grund für die rückwirkende Änderung ist der jüngste Existenzminimumbericht, den die Bundesregierung alle zwei Jahre vorlegt. Sozialrechtliche Regelbedarfe Gemäß diesem

    25. September 2024
  • Grund- und Kinderfreibeträge 2024

    Gesetzgebung Die Bundesregierung plant nach dem Entwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“, den steuerfreien Grundfreibetrag (Existenzminimum, § 32a Abs. 1 Einkommensteuergesetz/EStG) von € 11,604,00 auf € 11.784,00 rückwirkend zum 1.1.2024 zu erhöhen. Grund für die rückwirkende Änderung ist der jüngste Existenzminimumbericht, den die Bundesregierung alle zwei Jahre vorlegt. Sozialrechtliche Regelbedarfe Gemäß diesem

    25. September 2024
  • Grund- und Kinderfreibeträge 2024

    Gesetzgebung Die Bundesregierung plant nach dem Entwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“, den steuerfreien Grundfreibetrag (Existenzminimum, § 32a Abs. 1 Einkommensteuergesetz/EStG) von € 11,604,00 auf € 11.784,00 rückwirkend zum 1.1.2024 zu erhöhen. Grund für die rückwirkende Änderung ist der jüngste Existenzminimumbericht, den die Bundesregierung alle zwei Jahre vorlegt. Sozialrechtliche Regelbedarfe Gemäß diesem

    25. September 2024