Leistungen
Steuerberatung
Zeitnah, kompetent und zuverlässig erstellen wir Ihre Steuererklärung, Ihre Buchhaltung oder Ihren Jahresabschluss einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Auswertung.
Wirtschaftsprüfung
Prüfungen bringen Sicherheit. Sie entlasten Vorstände und Geschäftsführer und bilden die Grundlage für kurz- und mittelfristige Planungen.
Rechtsberatung
Als Kooperationspartner der Geschäftsbereiche steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung und Wirtschaftsprüfung bieten wir Ihnen eine integrierte Rechtsberatung.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der betriebswirtschaftlichen Beratung liegt in der Unternehmensbewertung. Als verlässlicher und vor allem erfahrener Berater ermitteln wir für unsere Mandanten den Unternehmenswert.
Betriebsverlagerungsgutachten
Innerhalb der betriebswirtschaftlichen Beratung verfügen wir über detailliertes Fachwissen und langjährige Erfahrung im Bereich der Ermittlung von Betriebsverlagerungskosten und Unternehmensbewertungen.
Finanzbuchaltung
Die Pflicht zur Buchführung ist für viele Unternehmer vielleicht nur ein notwendiges Muss. Wir liefern Ihnen mit aktuellen und übersichtlichen Auswertungen die Daten und Ergebnisse – Sie konzentrieren sich ganz auf Ihr Unternehmen.
Lohnbuchhaltung
Immer wieder ändern sich lohnsteuerliche, arbeitsrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Vorschriften. Wir führen für Sie und Ihr Unternehmen alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der laufenden Lohnbuchhaltung aus.
Notarielle Tätigkeiten
Ob notarielle Beratung, juristische Gutachten, notarielle Beurkundungen oder Prüfung von Vertragsentwürfen – Beratung und Gestaltung mit rechtlicher Kompetenz und unternehmerischem Blick.
Aktuelles
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Personal- und Sachmittelgestellung
Zweckbetrieb vs. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Ein Krankenhaus gilt insoweit als Zweckbetrieb gem. § 67 der Abgabenordnung/AO, soweit mindestens 40 Prozent der jährlichen Belegungs- oder Berechnungstage auf Patientinnen und Patienten entfallen, bei denen nur Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen nach dem Krankenhausentgeltgesetz bzw. der Bundespflegesatzverordnung berechnet werden. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt hingegen in einer selbstständigen nachhaltigen Tätigkeit vor,
27. August 2024 -
Steuertarif 2025
Steuertarif Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag steigt nach dem Gesetzentwurf für ein Steuerfortentwicklungsgesetz ab 2025 um € 300,00 auf € 12.084,00 und für 2026 um € 252,00 auf € 12.336,00. Nach Angaben aus dem Referentenentwurf geht der Gesetzgeber dabei über die voraussichtlichen Ergebnisse des im Herbst 2024 zu erwartenden 15. Existenzminimumberichts hinaus. Ziel ist es, einen Ausgleich für
27. August 2024 -
Personal- und Sachmittelgestellung
Zweckbetrieb vs. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Ein Krankenhaus gilt insoweit als Zweckbetrieb gem. § 67 der Abgabenordnung/AO, soweit mindestens 40 Prozent der jährlichen Belegungs- oder Berechnungstage auf Patientinnen und Patienten entfallen, bei denen nur Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen nach dem Krankenhausentgeltgesetz bzw. der Bundespflegesatzverordnung berechnet werden. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt hingegen in einer selbstständigen nachhaltigen Tätigkeit vor,
27. August 2024 -
Steuertarif 2025
Steuertarif Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag steigt nach dem Gesetzentwurf für ein Steuerfortentwicklungsgesetz ab 2025 um € 300,00 auf € 12.084,00 und für 2026 um € 252,00 auf € 12.336,00. Nach Angaben aus dem Referentenentwurf geht der Gesetzgeber dabei über die voraussichtlichen Ergebnisse des im Herbst 2024 zu erwartenden 15. Existenzminimumberichts hinaus. Ziel ist es, einen Ausgleich für
27. August 2024