Wir könnten zusammenpassen?

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Kanzlei

Wir machen uns stark. Für Sie.
Unsere Gesellschaft, die HTR Hansa Treuhand …

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Leistungen

Wir behalten für Sie den Überblick.
Das deutsche Steuerrecht ist ohne Frage kompliziert, …

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Ihre Karriere

Qualifizierte Beratung erfordert qualifizierte Mitarbeiter
Die HTR wird von ihren …

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Leistungen

Steuerberatung

Zeitnah, kompetent und zuverlässig erstellen wir Ihre Steuererklärung, Ihre Buchhaltung oder Ihren Jahresabschluss einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Auswertung.

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Wirtschaftsprüfung

Prüfungen bringen Sicherheit. Sie entlasten Vorstände und Geschäftsführer und bilden die Grundlage für kurz- und mittelfristige Planungen.

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Rechtsberatung

Als Kooperationspartner der Geschäftsbereiche steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung und Wirtschaftsprüfung bieten wir Ihnen eine integrierte Rechtsberatung.

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Betriebswirtschaftliche Beratung

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der betriebswirtschaftlichen Beratung liegt in der Unternehmensbewertung. Als verlässlicher und vor allem erfahrener Berater ermitteln wir für unsere Mandanten den Unterneh­menswert.

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Betriebsverlagerungsgutachten

Innerhalb der betriebswirtschaftlichen Beratung verfügen wir über detailliertes Fachwissen und langjährige Erfahrung im Bereich der Ermitt­lung von Betriebsverlagerungskosten und Unternehmensbewertungen.

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Finanzbuchaltung

Die Pflicht zur Buchführung ist für viele Unternehmer vielleicht nur ein notwendiges Muss. Wir liefern Ihnen mit aktuellen und übersichtlichen Auswertungen die Daten und Ergebnisse – Sie konzentrieren sich ganz auf Ihr Unternehmen.

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Lohnbuchhaltung

Immer wieder ändern sich lohnsteuerliche, arbeitsrechtliche oder sozialversicherungs­rechtliche Vorschriften. Wir führen für Sie und Ihr Unternehmen alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der laufenden Lohnbuchhaltung aus.

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Notarielle Tätigkeiten

Ob notarielle Beratung, juristische Gutachten, notarielle Beurkundungen oder Prüfung von Vertragsentwürfen – Beratung und Gestaltung mit rechtlicher Kompetenz und unternehmerischem Blick.

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Karriere

Die HTR wird von ihren Mitarbeitern getragen -
aber die HTR trägt auch ihre Mitarbeiter.

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Aktuelles

  • Belegarztleistungen in einem Krankenhaus

    Umsatzsteuer Heilbehandlungen von Ärztinnen und Ärzten sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 Umsatzsteuergesetz/UStG steuerfrei. Ebenso sind Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen im Rahmen einer stationären Behandlung umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 14 Buchst.b UStG). Der Fall Streitig war, ob ein Teil der von einer Ärztin im Bereich der ästhetisch-plastischen Chirurgie in einem Krankenhaus

    25. Mai 2025
  • Geplante steuerliche Neuerungen im Koalitionsvertrag

    Koalitionsvertrag Union und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen 144-seitigen Koalitionsvertrag verständigt. Unter den einkommensteuerlichen Maßnahmen sind insbesondere der geplante „Investitions-Booster“ sowie neue Kaufanreize für E-Fahrzeuge zu erwähnen. Der Investitions-Booster soll in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen in Höhe von 30 % für 2025 bis 2027 kommen. Kaufanreize für E-Fahrzeuge Zur Förderung der

    25. Mai 2025
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    Umsatzsteuer Heilbehandlungen von Ärztinnen und Ärzten sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 Umsatzsteuergesetz/UStG steuerfrei. Ebenso sind Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen im Rahmen einer stationären Behandlung umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 14 Buchst.b UStG). Der Fall Streitig war, ob ein Teil der von einer Ärztin im Bereich der ästhetisch-plastischen Chirurgie in einem Krankenhaus

    25. Mai 2025
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    25. Mai 2025