Wir könnten zusammenpassen?

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Kanzlei

Wir machen uns stark. Für Sie.
Unsere Gesellschaft, die HTR Hansa Treuhand …

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Leistungen

Wir behalten für Sie den Überblick.
Das deutsche Steuerrecht ist ohne Frage kompliziert, …

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Ihre Karriere

Qualifizierte Beratung erfordert qualifizierte Mitarbeiter
Die HTR wird von ihren …

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Leistungen

Steuerberatung

Zeitnah, kompetent und zuverlässig erstellen wir Ihre Steuererklärung, Ihre Buchhaltung oder Ihren Jahresabschluss einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Auswertung.

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Wirtschaftsprüfung

Prüfungen bringen Sicherheit. Sie entlasten Vorstände und Geschäftsführer und bilden die Grundlage für kurz- und mittelfristige Planungen.

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Rechtsberatung

Als Kooperationspartner der Geschäftsbereiche steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung und Wirtschaftsprüfung bieten wir Ihnen eine integrierte Rechtsberatung.

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Betriebswirtschaftliche Beratung

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der betriebswirtschaftlichen Beratung liegt in der Unternehmensbewertung. Als verlässlicher und vor allem erfahrener Berater ermitteln wir für unsere Mandanten den Unterneh­menswert.

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Betriebsverlagerungsgutachten

Innerhalb der betriebswirtschaftlichen Beratung verfügen wir über detailliertes Fachwissen und langjährige Erfahrung im Bereich der Ermitt­lung von Betriebsverlagerungskosten und Unternehmensbewertungen.

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Finanzbuchaltung

Die Pflicht zur Buchführung ist für viele Unternehmer vielleicht nur ein notwendiges Muss. Wir liefern Ihnen mit aktuellen und übersichtlichen Auswertungen die Daten und Ergebnisse – Sie konzentrieren sich ganz auf Ihr Unternehmen.

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Lohnbuchhaltung

Immer wieder ändern sich lohnsteuerliche, arbeitsrechtliche oder sozialversicherungs­rechtliche Vorschriften. Wir führen für Sie und Ihr Unternehmen alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der laufenden Lohnbuchhaltung aus.

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Notarielle Tätigkeiten

Ob notarielle Beratung, juristische Gutachten, notarielle Beurkundungen oder Prüfung von Vertragsentwürfen – Beratung und Gestaltung mit rechtlicher Kompetenz und unternehmerischem Blick.

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Karriere

Die HTR wird von ihren Mitarbeitern getragen -
aber die HTR trägt auch ihre Mitarbeiter.

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Aktuelles

  • Nahrungsergänzungsmittel

    Außergewöhnliche Belastung Kranken und behinderten Personen entstehen zwangläufig besondere Aufwendungen, die durch ihre Krankheit/Behinderung begründet sind und vielfach von den Kranken-/Pflegeversicherungen nicht getragen werden. Im Regelfall liegen in diesen zwangsläufigen Aufwendungen außergewöhnliche Belastungen vor, die – unter Berücksichtigung einer bestimmten zumutbaren Eigenbelastung – steuermindernd geltend gemacht werden können (§ 33 Einkommensteuergesetz/EStG). Nahrungsergänzungsmittel Insbesondere bei Krebsbehandlungen

    26. November 2024
  • Steuervergünstigungen für E-Fuels-only-Fahrzeuge

    Referentenentwurf Der Steuergesetzgeber hat im September 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (sogenanntes E-Fuels-only-Gesetz) veröffentlicht. Nach dem Gesetzesvorhaben soll „ein Anreiz gesetzt werden, solche Fahrzeuge zu entwickeln und zu nutzen“, wie aus dem Entwurf hervorgeht. Kraftfahrzeugsteuer Der Entwurf sieht vor, lediglich mit flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen

    26. November 2024
  • Nahrungsergänzungsmittel

    Außergewöhnliche Belastung Kranken und behinderten Personen entstehen zwangläufig besondere Aufwendungen, die durch ihre Krankheit/Behinderung begründet sind und vielfach von den Kranken-/Pflegeversicherungen nicht getragen werden. Im Regelfall liegen in diesen zwangsläufigen Aufwendungen außergewöhnliche Belastungen vor, die – unter Berücksichtigung einer bestimmten zumutbaren Eigenbelastung – steuermindernd geltend gemacht werden können (§ 33 Einkommensteuergesetz/EStG). Nahrungsergänzungsmittel Insbesondere bei Krebsbehandlungen

    26. November 2024
  • Steuervergünstigungen für E-Fuels-only-Fahrzeuge

    Referentenentwurf Der Steuergesetzgeber hat im September 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (sogenanntes E-Fuels-only-Gesetz) veröffentlicht. Nach dem Gesetzesvorhaben soll „ein Anreiz gesetzt werden, solche Fahrzeuge zu entwickeln und zu nutzen“, wie aus dem Entwurf hervorgeht. Kraftfahrzeugsteuer Der Entwurf sieht vor, lediglich mit flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen

    26. November 2024