Leistungen
Steuerberatung
Zeitnah, kompetent und zuverlässig erstellen wir Ihre Steuererklärung, Ihre Buchhaltung oder Ihren Jahresabschluss einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Auswertung.
Wirtschaftsprüfung
Prüfungen bringen Sicherheit. Sie entlasten Vorstände und Geschäftsführer und bilden die Grundlage für kurz- und mittelfristige Planungen.
Rechtsberatung
Als Kooperationspartner der Geschäftsbereiche steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung und Wirtschaftsprüfung bieten wir Ihnen eine integrierte Rechtsberatung.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der betriebswirtschaftlichen Beratung liegt in der Unternehmensbewertung. Als verlässlicher und vor allem erfahrener Berater ermitteln wir für unsere Mandanten den Unternehmenswert.
Betriebsverlagerungsgutachten
Innerhalb der betriebswirtschaftlichen Beratung verfügen wir über detailliertes Fachwissen und langjährige Erfahrung im Bereich der Ermittlung von Betriebsverlagerungskosten und Unternehmensbewertungen.
Finanzbuchaltung
Die Pflicht zur Buchführung ist für viele Unternehmer vielleicht nur ein notwendiges Muss. Wir liefern Ihnen mit aktuellen und übersichtlichen Auswertungen die Daten und Ergebnisse – Sie konzentrieren sich ganz auf Ihr Unternehmen.
Lohnbuchhaltung
Immer wieder ändern sich lohnsteuerliche, arbeitsrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Vorschriften. Wir führen für Sie und Ihr Unternehmen alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der laufenden Lohnbuchhaltung aus.
Aktuelles
Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer 2021
Klimaschutz Teil des Klimaschutzprogramms 2030 ist es, die Kraftfahrzeugsteuer stärker am CO2-Ausstoß des betreffenden Kraftfahrzeugs zu bemessen und der Klimakomponente als Bemessungsgrundlage ein stärkeres Gewicht zu geben. Dies wird nun ab 2021 umgesetzt. Klimakomponente Die Kfz-Steuer steigt in sechs Stufen von € 2,00 bis € 4,00 je Gramm CO2 pro Kilometer. Die Freigrenze von 95
28. Dezember 2020Richtige Inventurvorbereitung zum Jahreswechsel
Inventur Für die jeweils zum Schluss eines Geschäfts- oder Wirtschaftsjahres durchzuführende Inventur stehen dem Unternehmer verschiedene Inventurmöglichkeiten zur Verfügung. Die Stichtagsinventur muss zeitnah, d. h. innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Sie ist vorgeschrieben u. a. bei Fehlen von Buchungsunterlagen, bei besonders wertvollen Beständen oder bei Beständen, bei denen durch Schwund,
28. Dezember 2020Schenkung an die Urenkel
Freibeträge Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerfreibetrag von € 400.000,00. Der Freibetrag der Enkelkinder gegenüber den Großeltern beträgt hingegen nur € 200.000,00. Nur sofern die Kinder des Schenkers oder Erblassers im Zeitpunkt der Zuwendung an die Enkelkinder nicht mehr leben, können die Enkelkinder einen Freibetrag von € 400.000,00 beanspruchen (§ 16 Abs.
28. Dezember 2020Internationale Schenkungen
Doppelbesteuerungsabkommen Doppelbesteuerungsabkommen dienen der Vermeidung einer doppelten Steuerbelastung steuerpflichtiger Ereignisse, die einen steuerlichen Bezug zu beiden Vertragsstaaten aufweisen. Bei bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern steht das Besteuerungsrecht im Regelfall jenem Vertragsstaat zu, in dem der Erblasser oder Schenker die engeren persönlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Dies gilt unabhängig
28. Dezember 2020
Westwall 33
57439 Attendorn02722 / 6908-31
Frankfurter Straße 9
57610 Altenkirchen02681 / 9836-0
Hachenburger Straße 24
57537 Wissen02742 / 9313-0
In der Dell 6
56593 Horhausen02687 / 9158-0