Kontrolle schafft Vertrauen

Prüfungen bringen Sicherheit. Prüfungen schaffen Vertrauen. Prüfungen schaffen neue Perspektiven. Sie entlasten Vorstände und Geschäftsführer und geben diesen sowie den Geschäftspartnern ein unvoreingenommenes Urteil über die Lage des Unternehmens oder des Konzerns.

Denn hinter der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen steckt viel mehr als nur die reine Prüfung des jährlichen Zahlenwerks. Aufgrund gesetzlicher und berufsständischer Vorgaben sind wir als Wirtschaftsprüfer verpflichtet, uns ein umfassendes Bild von der Lage des Unternehmens oder des Konzerns zu verschaffen. Ausgangspunkt jeder Prüfung ist das Verstehen des Geschäfts und des Unternehmens. Analysiert werden dabei externe Tatbestände wie das wirtschaftliche Umfeld und die Branchenrisiken. Intensiv durchleuchtet werden mit wechselnden Schwerpunkten aber auch die Prozesse und die Wirksamkeit des unternehmensinternen Kontrollsystems. Diese Prüfung und die in diesem Rahmen ebenfalls durchzuführende IT-Systemprüfung, die wir bei Bedarf mit Hilfe externer Spezialisten durchführen, haben schon zu vielen erstaunlichen Feststellungen geführt.

Unser risikoorientierter Prüfungsansatz mündet in einer speziell auf Ihr Unternehmen ausgerichteten Jahresabschluss- oder Konzernabschlussprüfung.

Auch wenn die Jahresabschlussprüfung auf einer gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung beruht – die dabei gewonnenen Erkenntnisse können für Sie dennoch zu einem echten Mehrwert führen.

Die HTR unterliegt als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft selber hohen berufsständischen Anforderungen. Im Frühjahr 2016 haben wir zum dritten Mal das System der Qualitätskontrolle nach § 57a WPO durchlaufen und sind daher in dem bei der Wirtschaftsprüferkammer geführten Berufsegister als gesetzlicher Abschlussprüfer eingetragen.

Unsere Leistungen

Pflichtprüfungen und freiwillige Prüfung, z. B. auf der Grundlage von Satzung oder Gesellschaftsvertrag, sowie prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen.

Unsere Mitgliedschaft im WIRAS Verbund International ermöglicht es uns im Zusammenwirken mit ausländischen, deutschsprachigen Wirtschaftsprüfern auch die Jahresabschlüsse nicht im Inland ansässiger Tochterunterunternehmen zu prüfen.

z. B. Prüfungen nach AktG, GmbHG oder UmwG (z. B. im Rahmen von Gründungen, Umwandlungen, Sacheinlagen oder Kapitalerhöhungen)

  • anlässlich des geplanten Erwerbs eines Unternehmens oder einer Beteiligung (due diligence / Unternehmensbewertung)
  • bei Verdacht auf Unterschlagungen
  • Prüfung nach § 53 HGrG
  • nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung von Fördermitteln im Rahmen von Projekten, die durch die Europäische Union oder andere Institutionen gefördert werden (Mittelverwendungsprüfung)
  • Prüfung stromintensiver Unternehmen nach § 64 Abs. 3 Nr. 1 Buchtstabe c EEG 2014 i.V.m. § 6 Abs. 2 DSPV
  • Prüfung und Erteilung von Bescheinigungen nach § 30 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 26 Abs. 2 des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWK-G)
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