… weit mehr als nur eine Abrechnung.
Mit dem Mindestlohngesetz erfuhr die Lohnbuchhaltung zuletzt eine weitere „Herausforderung“. Immer wieder ändern sich lohnsteuerliche, arbeitsrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Vorschriften. Nicht alle diese Neuerungen sind negativ zu bewerten, führen aber doch immer zu Anpassungsbedarf oder erweiterten Dokumentationspflichten, auf die Sie als Arbeitgeber reagieren müssen. Damit ist die Lohnbuchhaltung weit mehr als nur die turnusmäßige Verarbeitung der monatlichen Lohndaten.
Die HTR führt für Sie und Ihr Unternehmen alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der laufenden Lohnbuchhaltung aus. Dazu zählen die Führung der Lohnkonten inkl. aller Meldungen an Behörden und Sozialversicherungsträger sowie die Erstellung der kuvertierten Abrechnungen für Ihre Mitarbeiter. Auch im Bereich Lohnbuchhaltung schreitet die Digitalisierung dabei weiter voran. Mit „DATEV Arbeitnehmer online“ können wir Ihren Arbeitnehmern wichtige Lohn- und Gehaltsdokumente auf Wunsch auch online zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus übernehmen wir auch die Betreuung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen oder die Führung der Urlaubskartei und beraten Sie bei
- der optimalen Gestaltung von Zuwendungen an Arbeitnehmer („Netto-Lohn-Opitmierung“),
- der Beschäftigung von Angehörigen in Ihrem Betrieb,
- der Personalkostenplanung,
- der Entsendung von Mitarbeitern in das Ausland sowie
- allen sonstigen Fragen rund um das Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht.
Jedem Lohnmandat wird dabei dauerhaft ein/e Mitarbeiter/in als persönlicher Ansprechpartner/in zugewiesen, der/die Ihnen auf kurzem Weg zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung steht.
Am Beginn der Zusammenarbeit stecken wir in einem gemeinsamen Gespräch zunächst den Leistungsumfang und den Grad der Zusammenarbeit ab. Sie können z. B. bei der Nutzung von „DATEV Unternehmen online“ auch ohne Lohnvorkenntnisse monatlich sog. „Bewegungsdaten“ wie die Arbeitsstunden der Mitarbeiter vorerfassen und uns online zur Verfügung stellen.
Und auch wenn wir Sie als Mandant in übrigen Angelegenheiten, aber nicht dauerhaft in der Lohnbuchhaltung betreuen, stehen wir Ihnen zur Verfügung, falls Sie im Urlaubs- oder Krankheitsfall für Mitarbeiter Ihrer Lohnbuchhaltung eine Vertretung bentigen. Unabhängig davon, ob Sie mit Anwendungen der DATEV, oder mit andern Lohnbuchhaltungsprorammen arbeiten. Auch das kriegen wir hin.