Finanzbuchaltung

Zahlen nicht nur als Nummern, sondern als Aussagen.

Die sich aus § 238 HGB ergebende Pflicht zur Buchführung ist für viele Unternehmer vielleicht nur ein notwendiges Muss. Nicht nur für den Fall, dass Sie sich als Unternehmer ganz auf die Herstellung Ihrer Produkte oder die Ausführung Ihrer Dienstleistung konzentrieren wollen – wir liefern Ihnen mit aktuellen und übersichtlichen Auswertungen die Daten und Ergebnisse Ihrer unternehmerischen Tätigkeit. So können Sie den Unternehmenserfolg messen und bekommen aussagekräftige Entscheidungsgrundlagen zur Steuerung Ihres Unternehmens.

Zu Beginn der Übernahme eines Mandants definieren wir gemeinsam, „wieviel Finanzbuchhaltung“ Sie wollen oder benötigen. Die HTR bietet Ihnen hier ein breites Dienstleistungs-Spektrum an: Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Kostenrechnung, Zahlungsverkehr sowie individuelle Auswertungen und Planrechnungen. Ab einem bestimmten Umsatzvolumen verbuchen wir die Geschäftsvorfälle auf Wunsch täglich, z. B. in Verbindung mit der Ausführung des Zahlungsverkehrs zur Skonto-Nutzung oder falls Sie einfach immer auf dem aktuellen Stand sein wollen.

Im Regelfall stellen Sie uns Ihre Buchungsunterlagen zur Verfügung und wir verarbeiten diese bei uns im Büro. Der bisher dabei standardmäßig eingesetzte „Pendelordner“ wird heute mehr und mehr durch die Übermittlung der Unterlagen auf elektronischem Weg abgelöst. Mit dem Programm „DATEV Unternehmen online“ scannen Sie die Buchhaltungsunterlagen in Ihrem Büro ein und wir greifen über das DATEV-Rechenzentrum darauf zu. Die Papierbelege bleiben so dauerhaft zu Ihrer Verfügung und müssen nicht zu uns gebracht und wieder abgeholt werden.

Unsere Mitarbeiter können die Verbuchung der Belege aber auch direkt bei Ihnen vor Ort durchführen. Auch in diesem Fall bieten die Anwendungen der DATEV umfangreiche Möglichkeiten.

Unabhängig davon, wie wir Ihre Finanzbuchhaltung gestalten – Sie haben immer eine/n persönliche/n Ansprechpartner/in, die/der Ihnen bei Fragen oder mit Anregungen zur Verfügung steht.

Weiterhin unterstützen wir Sie auch bei urlaubs- oder krankheitsbedingten personellen Engpässen in Ihrer Finanzbuchhaltung, auch wenn Sie keine DATEV-Software verwenden.

Unser Service umfasst natürlich auch die Information unserer Mandanten bei wichtigen und grundlegenden gesetzlichen Neuerungen wie zuletzt bei den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ oder bei den nun anstehenden Verschärfungen beim Einsatz elektronischer Kassensysteme.

Sie sehen: unsere Leistungen gehen weit über reine Verbuchung der Geschäftsvorfälle hinaus. Profitieren Sie davon!

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