Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten,

die Ausbreitung des Corona-Virus stellt nicht nur unser Gesundheitssystem und die gesamte Menschheit vor bisher unbekannte und nur unter größten Anstrengungen zu bewältigende Herausforderungen. Auch die Wirtschaft und der Arbeitsmarkt erleben einen unvermittelten und unverschuldeten Einbruch, wie ihn die Welt noch nicht gesehen hat.

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zumindest abzumildern und der Wirtschaft das Überleben zu sichern hat die Bundesregierung den Unternehmen rasche und unkomplizierte Hilfe zugesagt. Man werde „alles tun, was notwendig ist und was Deutschland braucht, damit wir durch diese Krise möglichst gut hindurchkommen“. Den Unternehmen soll ein unbegrenztes Kreditprogramm zur Verfügung gestellt werden.

Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben mittlerweile ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus als Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen beschlossen (siehe Anhang).

Im wesentlichen geht es dabei um erleichterte Voraussetzungen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld, um steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen sowie um die Ausweitung der bestehenden Programme für Liquiditätshilfen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Bürgschaftsbanken. Unter Hochdruck werden derzeit die dafür erforderlichen Instrumente erarbeitet und sollen ab kommenden Montag (23. März) bei den Kreditinstituten zur Verfügung stehen.

Ganz aktuell ist über die bereits beschlossenen Maßnahmen hinaus ein 50-Mrd.-Euro-Paket für „Solo-Selbstständige“ wie Kosmetiker, Heilpraktiker, Fotografen, Dolmetscher etc. in der Umsetzung. Das Hilfspaket soll zügig auf den Weg gebracht werden. Geplant sind sowohl direkte Zuschüsse und Darlehen.

Nutzen Sie, soweit erforderlich, diese Möglichkeiten der existenzsichernden Liquiditätsbeschaffung, um bestmöglich diese Krisensituation zu überstehen.

Unsere Unterstützung für Sie:

Unsere Lohnfachkräfte haben schon für viele Mandanten bei der Agentur für Arbeit die Stammnummern beantragt, die Voraussetzung für die Gewährung von Kurzarbeitergeld sind. Wir stellen für Sie natürlich auch weiterhin bei den Finanzbehörden Herabsetzungs- und Stundungsanträge für anstehende Steuerzahlungen, die in der Regel umgehend, teilweise sogar telefonisch gewährt werden. Haben Sie hier noch konkreten Beratungsbedarf, rufen Sie Ihre/n für Sie zuständige/n Mitarbeiter/in an.

Wir als Ihr Steuerberater stehen aber auch bereit und unterstützen Sie dabei nach besten Kräften, die erforderlichen Anträge zu stellen oder mit Ihnen gemeinsam mit der finanzierenden Hausbank in Kontakt zu treten. Sprechen Sie uns an, damit wir unverzüglich und umfassend für Sie tätig werden können. Jetzt gilt es keine Zeit zu verlieren.

Unsere Erfahrungen in dieser Woche sowohl bei der Bundesagentur für Arbeit als auch bei den unterschiedlichen Finanzämtern zeigen, dass die Behörden in der Tat gewillt sind, unbürokratisch und schnellstmöglich zugunsten der Antragsteller zu entscheiden.

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