Übergewinnsteuer
- 28. Juli 2022
- Veröffentlicht durch: Redaktion AH
- Kategorie: Steuernews für Mandanten
Länderinitiative
Der Ukraine-Krieg führte unter anderem zu einer massiven Erhöhung der Energiepreise. Einige Länderregierungen haben daher die Bundesregierung aufgefordert, Spekulationen mit Öl, Gas und Strom zu unterbinden und die letzten Preiserhöhungen kartellrechtlich zu überprüfen. Ärger bereitet auch die Tatsache, dass die Steuerermäßigungen auf Benzin und Diesel seit dem 1.6.2022 nicht oder nur zum Teil an die Verbraucher weitergegeben werden. Eine entsprechende Länderinitiative zur Besteuerung von Übergewinnen von Energiekonzernen wurde im Plenum des Bundesrates am 10.6.2022 behandelt. Der Finanzausschuss des Bundestags lehnt eine solche Steuer bisher allerdings ab (vgl. Kurzmeldung vom 22.6.2022 hib 320/2022).
Vorbilder Italien und Großbritannien
Italien hat es bereits vorgemacht, wie eine Übergewinnbesteuerung aussehen kann. Eine im März dieses Jahres verkündete Zusatzsteuer für Unternehmen des Energiesektors wird aus den Umsatzsteigerungen vor und während des Ukraine-Kriegs berechnet, Italien finanziert mit dieser Zusatzsteuer diverse Hilfspakete zur Inflationsbekämpfung. In Großbritannien werden Mineralölkonzerne mit einer zusätzlichen Steuer in Höhe von 25 % belastet. Die Steuer fällt auf alle Gewinne an.
Stand: 28. Juli 2022